SGPP: Akkreditierung 2018 unseres Weiterbildungsprogramms Psychiatrie und Psychotherapie

Die Weiterbildungsgänge der universitären Medizinalberufe müssen regelmässig durch das BAG akkreditiert werden – so wird bis Sommer 2018 auch die fachärztliche Weiterbildung für Psychiatrie und Psychotherapie evaluiert und neu anerkannt.  

Dr. med. Julius Kurmann, Präsident SKWF 

Ausgangslage:

Das Bundesgesetz von 2006 über die universitären Medizinalberufe bildet die Grundlage für die regelmässige Akkreditierung der Weiterbildungsgänge der universitären Medizinalberufe. Das Ziel der Akkreditierung besteht darin, festzustellen, ob die verantwortliche Organisation (SIWF) und die von den Fachgesellschaften ausgearbeiteten Weiterbildungsprogramme mit den gesetzlichen Anforderungen übereinstimmen. Das bedeutet, dass überprüft werden soll, ob die Weiterzubildenden mit den vorhandenen Bildungsangeboten ihr Weiterbildungsziel erreichen können.

Vorgehen:

Für die Akkreditierung 2018 mussten wir vorerst einen vorstrukturierten Selbstevaluationsbericht schreiben. Dieser Bericht, in dem zu verschiedenen Qualitätsstandards Stellung genommen werden musste, wurde in der Folge von zwei externen Experten (Prof. Matthias Berger, Freiburg im Breisgau, und Dr. Jörg Püschel, Luzern) begutachtet. Die externen Gutachter konnten mit Vertretern des SGPP Vorstands, der SKWF und mit Assistentenvertretern im Rahmen eines runden Tisches Rückfragen stellen und verschiedene Themen diskutieren. Das externe Gutachten über unser Weiterbildungsprogramm liegt uns nun in einer Entwurf-Fassung vor. Die definitive Akkreditierung mit Empfehlungen und allenfalls Auflagen wird im Sommer 2018 erfolgen.

Hinweise für die Optimierung des Weiterbildungsprogramms:

Aus den Diskussionen und dem vorliegenden Entwurf können wir folgende interessante Hinweise für unser Weiterbildungsprogramm entnehmen:

  • Das Weiterbildungsprogramm sollte sich an der Bevölkerungsstruktur, der Epidemiologie psychischer Erkrankungen, an der Versorgung, an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten sowie am Nachwuchs ausrichten. Es sollte ein stärkerer Bezug zwischen Berufsbild und Weiterbildungsprogramm geschaffen werden.
  • Bei der Evaluation und Entwicklung des Weiterbildungsprogramms sollten in Zukunft die Leiter der Weiterbildungsstätten, die Verantwortlichen der postgradualen Zentren, die Weiterbildner und die Weiterzubildenden mehr miteinbezogen werden.
  • Die psychotherapeutische Ausbildung soll während des ganzen Weiterbildungsganges ermöglicht werden, dabei sollte sich die psychotherapeutische Ausbildung weniger an psychotherapeutischen Schulen als an evidenzbasierten allgemeinen und störungsspezifischen Kenntnissen und Fertigkeiten orientierten.
  • Der Lernzielkatalog sollte mehr zeitlich gegliedert werden und er sollte eher kompetenzorientiert formuliert werden.
  • Die fachlichen Qualifikationen der Weiterbildner sollen gezielter formuliert werden (beispielsweise für die Supervision der integriert psychiatrisch/psychotherapeutischen Behandlung IPPB).
  • Die Attraktivität des Weiterbildungsprogrammes soll optimiert werden, insbesondere soll auch die Kostenbeteiligung der Weiterzubildenden so gestaltet werden, dass nicht so grosse regionale Unterschiede wie jetzt weiterbestehen.

Wie geht es nun weiter:

Sobald der definitive Bericht vorliegt, wird sich die SKWF an die Arbeit machen. Sie wird die Empfehlungen und allfälligen Auflagen evaluieren und definieren, welche Empfehlungen zu welcher Zeit umgesetzt werden sollen. Unser Ziel bleibt es, ein attraktives, praktikables Weiterbildungsprogramm zu haben, welches sich an der Versorgungsrealität orientiert. Der fertige Akkreditierungsbericht wird selbstverständlich SGPP-intern veröffentlicht.


 

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