Dr. med. Julius Kurmann, Präsident SKWF
Ausgangslage:
Das Bundesgesetz von 2006 über die universitären Medizinalberufe bildet die Grundlage für die regelmässige Akkreditierung der Weiterbildungsgänge der universitären Medizinalberufe. Das Ziel der Akkreditierung besteht darin, festzustellen, ob die verantwortliche Organisation (SIWF) und die von den Fachgesellschaften ausgearbeiteten Weiterbildungsprogramme mit den gesetzlichen Anforderungen übereinstimmen. Das bedeutet, dass überprüft werden soll, ob die Weiterzubildenden mit den vorhandenen Bildungsangeboten ihr Weiterbildungsziel erreichen können.
Vorgehen:
Für die Akkreditierung 2018 mussten wir vorerst einen vorstrukturierten Selbstevaluationsbericht schreiben. Dieser Bericht, in dem zu verschiedenen Qualitätsstandards Stellung genommen werden musste, wurde in der Folge von zwei externen Experten (Prof. Matthias Berger, Freiburg im Breisgau, und Dr. Jörg Püschel, Luzern) begutachtet. Die externen Gutachter konnten mit Vertretern des SGPP Vorstands, der SKWF und mit Assistentenvertretern im Rahmen eines runden Tisches Rückfragen stellen und verschiedene Themen diskutieren. Das externe Gutachten über unser Weiterbildungsprogramm liegt uns nun in einer Entwurf-Fassung vor. Die definitive Akkreditierung mit Empfehlungen und allenfalls Auflagen wird im Sommer 2018 erfolgen.
Hinweise für die Optimierung des Weiterbildungsprogramms:
Aus den Diskussionen und dem vorliegenden Entwurf können wir folgende interessante Hinweise für unser Weiterbildungsprogramm entnehmen:
Wie geht es nun weiter:
Sobald der definitive Bericht vorliegt, wird sich die SKWF an die Arbeit machen. Sie wird die Empfehlungen und allfälligen Auflagen evaluieren und definieren, welche Empfehlungen zu welcher Zeit umgesetzt werden sollen. Unser Ziel bleibt es, ein attraktives, praktikables Weiterbildungsprogramm zu haben, welches sich an der Versorgungsrealität orientiert. Der fertige Akkreditierungsbericht wird selbstverständlich SGPP-intern veröffentlicht.