Die Schweizerische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (SGPP) ist die Fachgesellschaft der in der Schweiz tätigen Fachärzte und -ärztinnen für Psychiatrie und Psychotherapie.
SGPP und SGKJPP befürworten ausdrücklich die rasche Einführung des neuen Tarifsystems. Dieses ist von zentraler Bedeutung für die Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung, zu der auch die Erwachsenen- und die Kinder- und Jugendpsychiatrie gehören.
Eidgenössischen Abstimmung vom 24. November 2024
Die Schweizerische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (SGPP) spricht sich für die einheitliche Finanzierung der Gesundheitskosten aus. Diese wichtige Reform, über die die Schweizer Bevölkerung am 24. November abstimmen wird, ist von entscheidender Bedeutung, da sie finanzielle Verzerrungen und Fehlanreize beseitigt. Diese wichtige und notwendige KVG-Änderung stärkt die integrierte psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung und erhöht deren Qualität. Dies kommt den Patientinnen und Patienten zugute.
Helfen auch Sie mit, dass die Vorlage von der Bevölkerung angenommen wird.
Es war an der Zeit, dass auch die Schweizer Psychiatrie ihren Platz auf Social Media einnimmt. Seit Anfang Juni ist die SGPP mit «Psychiatrie Schweiz» auf LinkedIn vertreten, seit September auch die SGKJPP mit «Schweizerische Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie» («Swiss Society for Child and Adolescent Psychiatry and Psychotherapy».)
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Die SGPP hat in Zusammenarbeit mit verschiedenen psychiatrischen Fachgesellschaften der Schweiz breit abgestützte und aktuelle Behandlungsempfehlungen zur Anwendung von Psychedelika (auch Halluzinogene genannt) in der psychiatrischen Therapie veröffentlicht.
Bern, 12. September 2024: Die Psychiatrieverbände SGPP, SGKJPP und SMHC erachten den
jüngst veröffentlichten Bericht des Bundesrats zur psychischen Gesundheit der Schweizer
Bevölkerung als unzureichend und mangelhaft und nehmen diesen zum Anlass, um auf die
wahren Versorgungsmissstände hinzuweisen.
Zur Medienmitteilung
Die «Fürsorgerische Unterbringung» (FU), «bewegungseinschränkende Massnahmen» (BEM) sowie «Behandlungen ohne Zustimmung» (BOZ) im medizinischen Kontext sind für alle Beteiligten ethisch und rechtlich herausfordernd. Seit der Totalrevision des Zivilgesetzbuchs der Schweiz (2013) liegen neben einer Evaluation der Bestimmungen zur FU (Bundesamt für Justiz, 2022), jährlichen Auswertungen der medizinischen Statistik (OBSAN), Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW, 2015) nun diese Empfehlungen der Schweizerischen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (SGPP) vor. Zu den SGPP-Empfehlungen
Die aktualisierten Behandlungsempfehlungen zu Angsterkrankungen sind publiziert. Die Kurzversion ist anfangs April im Swiss Medical Forum erschienen.
Notfallpsychiaterinnen und Notfallpsychiater sind mit komplexen und anspruchsvollen Situationen konfrontiert. Sie verantworten neben einvernehmlichen psychiatrisch-psychotherapeutischen Interventionen im Notfall auch solche ohne Zustimmung der betroffenen Person. Dabei müssen sie ein Gleichgewicht zwischen Fürsorgepflicht und Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Personen finden.
Interview mit Erich Seifritz über die Versorgung von Langzeitpatienten in der Psychiatrie.
Quelle: NZZ vom 09.04.2024
Der Mangel an Psychopharmaka beeinträchtigt zunehmend die Behandlungssicherheit und -qualität in der psychiatrischen Versorgung.
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