Die lebenslange Fortbildung gewährleistet die Aktualisierung des Wissens und der beruflichen Kompetenz. Sie beginnt mit dem Erwerb eines Weiterbildungstitels und dauert bis zur Berufsaufgabe. Seit 2007 ist die Fortbildung als Berufspflicht im Medizinalberufegesetz (MedBG) verankert.
Die Fortbildungspflicht ist in zwei Reglementen geregelt.
Hier finden Sie alle Informationen zum erfassen der Fortbildungsprotokolle und dem Erhalt eines Diploms.
Wie gehe ich vor, wenn ich einen Credit Antrag bei der SGPP einreichen möchte?
Steffen Stoewer |
Präsident Fortbildungskommission |
Birthe Sohm |
Fortbildungskommissionsmitglied |
Sarah Steinau |
Fortbildungskommissionsmitglied |
Alexandra Antonazzo |
Fortbildungskommissionsmitglied |