Mitgliedschaft

Warum sich eine Mitgliedschaft in der SGPP lohnt

Eine Mitgliedschaft in der SGPP bringt zahlreiche Vorteile mit sich - für Sie und unseren Berufsstand:

  • Die SGPP vertritt die Interessen der Psychiaterinnen  und Psychiater auf politischer und gesellschaftlicher Ebene. Je mehr Mitglieder in der Fachgesellschaft organisiert sind, umso stärker können wir unseren Anliegen Gehör verschaffen
  • Kostenlose Unterstützung bei Rückforderungsbegehren oder Zahlungsverweigerungen von Krankenkassen
  • Beratung bei Problemen mit Versicherungen (Krankenkasse, IV, Taggeld) und bei Tariffragen
  • Unentgeltliche Anerkennung der obligatorischen Fortbildung für SGPP-Mitglieder
  • Kostenlose Teilnahme an (Online-) Fortbildungsveranstaltungen der SGPP (z.B. Einführungskurse in die ICD-11)
  • Reduzierte Teilnahmegebühren an Kongressen (SGPP, DGPPN, ÖGPP)
  • Kostenloser Eintrag auf der Online-Plattform Doc.24.ch für die schweizweite Suche von PsychiaterInnen
  • Vorteilhafte Konditionen bei der Rechtsschutzversicherung AXA-Arag Rechtschutz AG 
  • Vergünstigung bei der EPA-Mitgliedschaft im 1. Jahr
  • Regelmässige Zustellung des Online-Newsletters der FMPP mit relevanten berufspolitischen Infos 

Hier finden Sie den Flyer mit allen Vorteilen der Mitgliedschaft zum Herunterladen.

Jahresbeitrag

  • CHF 600.-- für ordentliche Mitglieder
  • CHF 400.-- für angestellte Ärzte in unselbständiger Erwerbstätigkeit 
  • CHF     0.-- für Assistentenmitglieder
  • CH       0.-- Passivmitglieder

 

Sonderkonditionen

  • für Mitglieder mit Teilpensen
  • für Paare die im gleichen Haushalt lebend und Mitglieder sind
  • für Doppelmitglieder SGPP / SGKJPP 

Werben Sie ein Neumitglied - Sie werden mit 200 Franken belohnt

Wenn Sie Kolleg*innen von einer Mitgliedschaft bei der SGPP überzeugen, erhalten Sie eine Prämie: Für jedes ordentliche Mitglied, das über den Facharzttitel verfügt und auf Ihre Empfehlung hin zur SGPP stösst, werden Ihnen zu Beginn des neuen Kalenderjahres 200 Franken überwiesen. Das Neumitglied muss lediglich auf diesem Mitgliederantrag Ihren Namen melden. Auch die kantonalen Fachgesellschaften und die angegliederten Organisationen sind aufgerufen, zum gewünschten Wachstum beizutragen, indem sie ihre Mitglieder bzw. ihre Facharztkolleg*innen von einer Mitgliedschaft im nationalen Verband überzeugen. Die Prämien werden entsprechend der Organisation, die im Mitgliederantrag aufgeführt ist, zu Beginn des neuen Kalenderjahres ausbezahlt.


Beitragsreglement

Statuten

Hier geht es zum Mitgliederantrag

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