Die Ablösung des Delegations- durch das Anordnungsmodell rückt näher. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen. Die Liste wird laufend ergänzt.
Die FMPP setzt alles dran, möglichst viele Umsetzungsfragen zu klären, bevor die neue Verordnung zum Anordnungsmodell am 1. Juli 2022 in Kraft tritt. Der Dachverband wird die Mitglieder zeitnah auf dem Laufenden halten und die nachfolgende Liste mit Fragen und Antworten laufend ergänzen.
Weitere Fragen können Sie jederzeit an fmpp richten. Gewisse Fragen, die nur institutionelle Ambulatorien betreffen, können nach wir vor nicht abschliessend beantwortet werden (Stand: Februar 2022). @psychiatrie. ch
Fulvia Rota, Co-Präsidentin FMPP und Präsidentin SGPP
Philipp Straub, Rechtsberater
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Ja. PatientInnen, die in einem Hausarztmodell versichert sind, benötigen für jede Konsultation bei einem Facharzt eine Überweisung durch ihren Hausarzt. Dies gilt somit auch für die Konsultation beim:bei der Facharzt:ärztin für Psychiatrie, welche:r die Fallbeurteilung bei Erreichen der 30. Sitzung erstellt. Dafür ist an sich der:die Versicherte selbst zuständig. Wir empfehlen Ihnen dennoch, bei der Fallbeurteilung nach dem jeweiligen Versicherungsmodell zu fragen und bei Versicherten im Hausarztmodell auf die Notwendigkeit einer Überweisung hinzuweisen. Diese Überweisung muss der:die Patient:in dann seinem Versicherer zustellen (siehe dazu auch Fragen 4.9, 4.11 und 4.15).
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