Das Bestehen der Facharztprüfung (FAP) ist Voraussetzung für den Erwerb des Facharzttitels für Psychiatrie und Psychotherapie.
Seit dem 1. Januar 2010 sind ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder vom BAG anerkannten ausländischen Arztdiplom zur Facharztprüfung zugelassen (Art. 23 WBO). Die Übergangsbestimmungen sind in Art. 69 Abs. 3 der WBO festgehalten.
Die Fachgesellschaft organisiert die Prüfung und legt – unter Berücksichtigung der Besonderheiten ihres Fachgebietes – das Prüfungsziel, die Prüfungsart sowie die Bewertungskriterien fest. Sie arbeitet zu diesem Zweck ein Prüfungsreglement aus, das Bestandteil des Weiterbildungsprogramms ist.
Die Facharztprüfung besteht aus zwei Teilen:
Kontakt Sekretariat : sgpp @psychiatrie. ch
Funktion |
Name |
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Präsident |
Jochen Mutschler |
Mitglied, Verantwortliche Sektor l - Genf |
Daniele F. Zullino |
Mitglied, Verantwortliche Sektor ll - Lugano |
Francesca Domenghini |
Mitglied, Verantwortliche Sektor lll - Bern |
Franz Caduff |
Mitglied, Verantwortliche Sektor lV - Zürich |
Thomas Maier |
Mitglied, Verantwortlicher Sektor V - Solothurn |
Beat Nick |
Mitglied |
André Kuntz |