SAMW-Checkliste (SGPP)

Veranstaltung
Ein Credit Entspricht einer Stunde
Ohne Pausen, ohne Rahmenprogramm
Antragsteller/in
Allenfalls vertreten durch (nichtärztliches Kongress-Organisationsunternehmen):
Kriterien für die Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung
Falls die Organisatorin der Fortbildungsveranstaltung eine Pharmafirma oder eine Firma mit Bezug zu einem Pharmaunternehmen ist, müssen die Inhalte und Referenten von einem unabhängigen medizinischen Board bestimmt werden.Die Themen sollen objektiv und nach dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und möglichst interdisziplinär behandelt werden. Diagnose- und Therapiemöglichkeiten sollen vollständig und grundsätzlich nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin dargestellt werden. In den Referaten sollen Arzneimittel grundsätzlich mit der international anerkannten Wirkstoffbezeichnung erwähnt werden.
Die finanzielle Unterstützung von Rahmenprogrammen, selbst wenn diese von untergeordneter Bedeutung sind, ist nicht zulässig. Von der Industrie veranstaltete Satelliten-Symposien sind als solche zu bezeichnen und gelten nicht als anerkannte Fortbildungen.
Veranstaltungen werden in der Regel durch die Beiträge der Teilnehmenden, der veranstaltenden Institution, eines Verbands oder der Fachgesellschaft finanziert und durch Beiträge der Industrie unterstützt. Um Abhängigkeiten zu vermeiden sind zur Unterstützung mehrere unabhängige Unternehmen beizuziehen (Multisponsoring). Ausnahmen vom Multisponsoring müssen begründet werden können.
(Ein allfälliges Monosponsoring ist am Schluss zu begründen.)
Es besteht keine Pflicht Dritten gegenüber, die Beiträge aufzuschlüsseln und die Vertragsparteien zu nennen.
Eine ganze oder teilweise Rückerstattung des Selbstkostenbeitrags und/oder eine Vergütung der indirekten Kosten der Teilnehmenden (Arbeitszeit- oder Einkommensausfall) durch die Industrie ist ausgeschlossen.Bei Veranstaltungen, die länger als einen halben Tag dauern, leisten die Teilnehmenden eine Kostenbeteiligung (Selbstkostenbeitrag) in Höhe von mindestens einem Drittel an den auf sie anfallenden Veranstaltungskosten der Fortbildung und mindestens einem Fünftel an den Kosten für Weiterbildung.Die Kosten für ein allfälliges Rahmenprogramm, verlängerte Hotelaufenthalte und Reisen oder andere Aktivitäten gehen vollumfänglich zu Lasten der Teilnehmenden.
Die Beurteilung, was als angemessen gilt, erfolgt im Einzelfall. Zur Beurteilung sind der Umfang der vereinbarten Leistungen, die Qualifikation der Referentin bzw. des Referenten sowie der Zeitaufwand zu berücksichtigen. Zudem kann berücksichtigt werden, ob eine Referentin bzw. ein Referent bereits eine Abgeltung im Rahmen einer arbeitsrechtlichen oder mandatsrechtlichen Beziehung erhält.
9. Es ist sichergestellt, dass Veranstalterinnen bzw. Veranstalter und Referentinnen bzw. Referenten allfällige Interessenverbindungen, insbesondere aber die finanziellen Verbindungen zur Industrie, namentlich auch Beratertätigkeiten und Forschungskooperationen, offenlegen.
Die Offenlegung erfolgt im Anerkennungsgesuch für Credits, zu Beginn eines Vortrags, in der Einladung und im Programm.
Die unterstützenden Organisationen sind im Vor- und Hauptprogramm, in den Tagungsunterlagen und in Vorträgen und E-Learning-Materialien namentlich aufzuführen.
Unterstützungsbeiträge an die Organisation einer Veranstaltung und Erträge aus der Werbung (vgl. Ziff. 6) werden auf ein dafür bestimmtes Konto der Veranstalterin (Hochschule, Institution, Stiftung, Fachgesellschaft, kantonale Ärztegesellschaft, von der Veranstalterin beauftragte Agentur etc.) verbucht und für die Organisation der Veranstaltung, für die Honorierung der Referentinnen bzw. für Referenten und für die Spesen verwendet. Die Kontrolle ist Sache der Veranstalterin bzw. des Veranstalters.
Kriterien für die Anerkennung von virtuellen Veranstaltungen als Fortbildungsveranstaltungen
Die oben aufgeführten Punkte 1-12 gelten gleichermassen für virtuelle Angebote.
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